Hinweise zum Schulbetrieb nach den Osterferien sowie zur Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern, nach dem Schreiben des Kultusministeriums vom 01.04.2021 gilt nach den Osterferien folgende Regelung für den Schulbetrieb: An den öffentlichen Schulen werden in der Woche ab dem 12. April weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden. Für die Abschlussklassen gelten ab 12. April die bisherigen Vorgaben zum Präsenzunterricht (Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht)

Maskenpflicht ab 22.03.2021 auch in den Grundschulen

Sehr geehrte Eltern unserer Grundschüler, laut Ankündigung des Kultusministeriums vom 18.03.2021 besteht ab kommenden Montag auch in den Grundschulen Maskenpflicht . Mit freundlichen Grüßen Andreas Janositz, Rektor Weitere Informationen: Weitere Informationen auf der Seite des Kultusministeriums

Scool-Abo: VVS bucht Abo-Rate für April nicht ab

VVS-Pressemitteilung Das Land Baden-Württemberg schnürt ein Hilfspaket und erstattet Eltern im April Monatsbeiträge für Schüler-Abos. In den letzten Wochen haben viele Schülerinnen und Schüler aufgrund der Corona-bedingten Schulschließungen von zu Hause im Homeschooling gelernt und nicht wie sonst vor Ort in den Schulen. Viele von ihnen haben trotz Notbetreuung, Unterricht in den Abschlussklassen oder Fahrten

Weitere Öffnungsschritte für den Schulbetrieb ab dem 15.03.2021

Liebe Eltern, am 05.03.2021 hat das Kultusministerium weitere Öffnungsschritte der Schulen bekannt gegeben: Die Grundschulen werden am 15. März 2021 zu einem eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Das heißt, dass die Eltern wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in der Präsenz oder im Fernunterricht erfüllt wird. Sportunterricht findet an den Grundschulen dabei weiterhin nicht

Bitte um Spenden

unsere Schule bekennt sich auch in diesen schwierigen Zeiten zu ihrer sozialen Verantwortung und möchte auch im nächsten Schuljahr die Kooperation mit dem 1. FC Heiningen aufrecht erhalten und eine FSJ-Stelle “Schule und Sport” anbieten. Diese Stelle muss allerdings vom Verein mitfinanziert werden, was aufgrund der schwierigen aktuellen Lage mit all den entgangenen Einnahmen durch

Silcherstammtisch am 03.03.2021

Liebe Eltern,  erneut laden wir Sie herzlich zum Silcherstammtisch am Mittwoch, 03.03.2021 um 19 Uhr ein.   Bitte melden Sie sich unter schulsozialarbeit@silcherschule-eislingen.de an. Wir freuen uns schon auf Sie!   Ihre Schulsozialarbeit: Silke Hoffmann, Thomas Golder, Raphael Ruopp

Nachhilfe

Ein ehemaliger Schüler der Silcherschule, der zur Zeit die Wirtschaftsschule an der Kaufmännischen Schule in Göppingen besucht, bietet für Schüler/innen der Klassenstufen 4-6 Nachhilfe in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch an. (Freitagnachmittag ab 14.00 Uhr, 10.-€ für 90 min). Die Kontaktdaten können bei Bedarf im Sekretariat der Schule erfragt werden.

Schrittweise Schulöffnung am 22.Februar 2021

Liebe Eltern, am 11.02.2021 hat das Kultusministerium mitgeteilt, dass ab 22.02.2021 ein Wechselbetrieb mit je 2 Klassenstufen pro Woche im Präsenzunterricht an den Schulen startet, wobei die Klassen jeweils geteilt werden. In der Woche ab dem 22.02. (B-Woche) sind die Klassenstufen 1 und 3 in der Präsenz  ( die Klassen 2 und 4 lernen von

Aufnahme in die Werkrealschule an der Silcherschule

Die Werkrealschule ist ein auf sechs Jahre angelegter Bildungsgang der den Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses zum Ziel hat; er ist dem Realschulabschluss gleichwertig. Das Prinzip der Werkrealschule ist eine durchgän­gige individuelle För­derung in allen Klassenstufen. Eine erweiterte Berufswegepla­nung ab Klasse 5, mit intensivierter Kooperation Schule – Betrieb und zeitlich flexiblen Praktikumsphasen gehören zum Profil der

Anmeldung der Schulneulinge zum Schuljahr 2021/2022

Die Corona-Pandemie erlaubt im Augenblick keine persönliche Anmeldung der Schulneulinge an den jeweiligen Grundschulen Den Eltern der schulpflichtigen Schulneulinge der Silcherschule wirddeshalb ein Anmeldebogen zugeschickt, der bis zum 05.03.2021 an dieSchule zurückgegeben werden soll. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31.Juli 2021 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder

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