seit heute, 19.10.2020, gilt in Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3.
Für die Schulen bedeutet dies, dass ab Klasse 5 die Maskenpflicht auch auf die Unterrichtsräume ausgeweitet wurde.
Die Maskenpflicht für Schülerinnen/Schüler ab Klasse 5 auf Gängen, Fluren, Toiletten und dem Schulhof besteht weiterhin.
Für Grundschüler/innen besteht keine Maskenpflicht.
Dennoch empfehlen wir auch unseren Grundschülern auf den Begegnungsflächen einen Nasen-Mundschutz zu tragen!